Wasserskifahren auf Deutschlands Gewässern ist nur in entsprechend ausgewiesenen Revieren erlaubt.
Hier in Lorch haben wir ein solches Revier. Zwischen Rheinkilometer 538,5 und 539,5 ist das Wasserskifahren grundsätzlich genehmigt. Für Ortsunkundige ist das Wasserskifahren auf der gesamten Streckenlänge jedoch nicht zu empfehlen.
Auf Grund von zunehmender Versandung und Felsen unter der Wasseroberfläche sollte man sich hier erst einmal mit dem Revier vertraut machen. Relativ sicher bewegt man sich im Bereich von Rheinkilometer 538,9 bis 539,5. Allerdings sollte man auch auf den entsprechenden Wasserstand achten. Bei Booten mit Außenbordern bzw. Z-Antrieb sollte der Pegelstand in Kaub mindestens 1,60m betragen, damit bei einem eventuellen Sturz bzw. beim Start eine ausreichende Wassertiefe vorhanden ist.
Aber auch hier gilt: Im Zweifelsfall die Wassertiefe prüfen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)